Hebammen
Ich erwarte ein Kind!
Ich kann mich darauf verlassen, dass die Krankenversicherung mich in dieser glücklichen und zugleich gesundheitlich sensiblen Zeit begleitet, ebenso wie mein ungeborenes Kind.
Als Erstbetroffene habe ich die Freiheit, vor, während und nach der Geburt von einer Hebamme außerhalb des Krankenhauses betreut zu werden.
Alles, was ich wissen sollte
- Die Leistungen von Hebammen
- Fahrtkosten
- Die Kostenübernahme
Um welche Leistungen geht es?
Hebammen sind berechtigt, mich vor, während und nach der Entbindung zu betreuen, aber nur, wenn sie diese Leistungen persönlich erbringen, und dies nur außerhalb des Krankenhauses in Luxemburg.
Die vollständige Liste der übernommenen Leistungen der Hebammen ist in der Nomenklatur der Leistungen der Hebammen festgelegt. Ich klicke hier, um zu dieser Nomenklatur zu gelangen (Liste im PDF-Format).
1 - Während der Schwangerschaft
Ich kann Hebammen während der pränatalen Phase (vor der Geburt) in Anspruch nehmen, sei es zur Vorbereitung auf die Geburt und die Elternschaft oder zur Überwachung und Durchführung von geburtshilflicher Versorgung. Wenn ich eine außerklinische Geburt plane, z. B. eine Hausgeburt, kann ich von einer Hebamme meiner Wahl begleitet und überwacht werden.
2 - Die Entbindung
In stationären Einrichtungen (Entbindungsstationen) lasse ich mich von Hebammen, die in der Einrichtung angestellt sind, betreuen und begleiten. Diese Dienste sind nicht Teil der Nomenklatur der Hebammen.
Die Hausgeburt wird direkt von der CNS übernommen.
3 - Nach der Entbindung
Nach der Geburt (postnatale Phase) kann ich auch eine Hebamme zu Hause für die postpartale Betreuung in Anspruch nehmen, die sich auf 15 Tage nach der Geburt erstreckt, oder in den nachstehend aufgeführten Fällen auch für die komplexe postpartale Betreuung, die sich auf 21 Tage nach der Geburt erstreckt, einschließlich der Fahrtkosten für die Hebamme.
Ich habe in den folgenden Fällen Anspruch auf eine 21-tägige komplexe Nachsorge:
- Es handelt sich um meine erste Entbindung, auf Verschreibung,
- es handelt sich um eine Mehrlingsgeburt,
- es handelt sich um eine Frühgeburt,
- es handelt sich um einen Kaiserschnitt,
- es handelt sich um einen intrauterinen Sterbefall,
- es handelt sich um eine frühzeitige Entlassung aus dem Krankenhaus am Tag oder am Tag nach der Entbindung.
Auch die Nachsorge (eine Sprechstunde) und Beratung in Bezug auf das Stillen von Säuglingen bis zu neun Monaten sind von der Krankenversicherung nach der Geburt abgedeckt. Es werden bis zu drei Interventionen bei Stillschwierigkeiten übernommen.
Meine Hebamme kann mir Beckenbodentraining (Perinealtraining) anbieten. Achtung: Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn die Sitzungen innerhalb von zwölf Monaten nach der Entbindung stattfinden. Es werden höchstens acht Sitzungen berücksichtigt.
Was ist im Falle einer Pathologie?
Es ist möglich, dass ich eine pathologische Schwangerschaft erlebe oder dass nach der Entbindung eine Pathologie auftritt. In diesem Fall muss ich mich an meinen Gynäkologen oder Hausarzt wenden, um eine ärztliche Verschreibung zu erhalten, bevor ich bestimmte Hebammenleistungen in Anspruch nehmen kann.
WISSENSWERT: Wenn ich eine ärztliche Verschreibung besitze und keine Frist für den Beginn der Behandlung angegeben ist, muss die verschriebene Behandlung innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung der Verschreibung beginnen.
Sexuelle Gesundheit und Familienplanung
Im Hinblick auf die sexuelle Gesundheit und die Familienplanung außerhalb einer Schwangerschaft kann ich auch eine Hebamme um eine Präventionsberatung zur Sexual- und Familienaufklärung bitten. Diese Beratung kann höchstens zweimal im Jahr stattfinden und muss mindestens 30 Minuten dauern.
Wenn ich Fragen zur Nachsorge oder zu den Leistungen der Hebammen habe, bespreche ich diese idealerweise mit meiner Hebamme. Sie kann mir am besten helfen. Da jede Situation einzigartig ist, wird sie mich beraten und mir sagen, welche Vorgänge ich gegebenenfalls unternehmen muss.
Werden die Fahrtkosten übernommen?
Die Fahrtkosten (frais de déplacement) umfassen sowohl die Wegezeitentschädigung (indemnité de déplacement) als auch die Reisekosten (frais de voyage) pro Kilometer. Damit die Fahrtkosten meiner Hebamme übernommen werden können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Die Reise muss innerhalb Luxemburgs stattfinden. Eine Fahrt über die Grenze wird nicht übernommen.
- Die Behandlung muss in einem außerklinischen Umfeld stattfinden.
Wie läuft die Kostenübernahme ab?
Das Drittzahlersystem
In der Regel wird das Honorar meiner Hebamme im Rahmen des Drittzahlersystems direkt von der CNS bezahlt.
Die Vorauszahlung der Kosten.
Wenn das Drittzahlersystem jedoch nicht angewendet wurde, stellt mir meine Hebamme eine Rechnung aus. Ich bin dann verpflichtet, die Vorauszahlung zu leisten und die quittierte Rechnung an meine zuständige Kasse zu schicken, gegebenenfalls mit den erforderlichen Belegen.
Der Erstattungssatz
Die in der Hebammennomenklatur aufgeführten Leistungen werden zu einem Erstattungssatz von 100 % übernommen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Und wenn ich Grenzgängerin bin, wie sieht es dann mit der Kostenübernahme für die Hebammenversorgung aus?
Wenn ich als Grenzgängerin in meinem Wohnsitzland Hebammenleistungen in Anspruch nehme, werden die Leistungen ausschließlich von meiner örtlichen Kasse gemäß den in meinem Wohnsitzland geltenden Sätzen, Tarifen und Bedingungen erstattet.
Eine in Luxemburg niedergelassene Hebamme darf nur in Luxemburg Leistungen erbringen.
Kann meine Hebamme eine Verschreibung oder Schwangerschaftsbescheinigung ausstellen?
Hebammen haben das Recht, in eigener Verantwortung bestimmte Medikamente und biologische Tests zu verschreiben.
Bei Anträgen auf Mutterschaftsurlaub werden von der CNS nur von einem Arzt ausgestellte Schwangerschaftsbescheinigungen akzeptiert. Mit anderen Worten: Bescheinigungen, die von einer Hebamme ausgestellt wurden, was in den Nachbarländern gängige Praxis ist, können von der CNS nicht für den Mutterschaftsurlaub akzeptiert werden.
Welche Codes und Tarife werden angewendet?
Die vollständige Liste der von Hebammen übernommenen Leistungen ist in der Nomenklatur der Hebammen festgelegt. Ich klicke hier, um zu dieser Nomenklatur zu gelangen (Liste im PDF-Format).
Warum hat mir meine Hebamme eine Entschädigung für Honorarverlust oder außergewöhnliche Umstände in Rechnung gestellt?
Entschädigung für Honorarverlust
Wenn ich einen vereinbarten Termin nicht wahrnehme oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zu Hause bin, um die Hebamme zu empfangen, ohne meine Hebamme mindestens am Tag vor dem Termin zu benachrichtigen, hat diese Anspruch auf eine Entschädigung für Honorarverlust. Diese finanzielle Entschädigung wird, ebenso wie die Fahrtkosten, nicht von der Krankenversicherung übernommen. Diese Kosten müssen daher von mir getragen werden.
Entschädigung für außergewöhnliche Umstände
Wenn meine Hebamme mir auf meinen ausdrücklichen Wunsch einen Termin an einem bestimmten Tag nach 19.00 Uhr oder an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag gibt, hat sie Anspruch auf Entschädigung für außergewöhnliche Umstände, unter der Bedingung, dass der Termin außerhalb der normalen Arbeitstage oder -zeit meiner Hebamme liegt und dass sie den Termin einhält. Diese finanzielle Entschädigung wird nicht zurückerstattet und geht somit zu meinen Lasten.
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