Achtung vor falschen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen!

Die CNS warnt vor Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die auf Online-Plattformen ohne Sprechstunde oder Untersuchung durch einen Arzt bestellt werden können.

Die CNS lehnt alle Bescheinigungen ab , die online ohne persönlichen Kontakt mit dem Arzt erworben oder von unbekannten Ärzten ausgestellt wurden. Es wird keine Entschädigung gezahlt und der Arbeitgeber wird darüber informiert. Neben den möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen dem Versicherten, der von solchen Bescheinigungen Gebrauch macht, ein Ordnungsgeld und rechtliche Schritte seitens der CNS.

Die Ungültigkeit des Attests wird in jedem Fall ausgesprochen. Die Höhe des Ordnungsgeldes hängt von der Dauer der falschen Bescheinigung ab:

  • Falsche Bescheinigung für eine Dauer von bis zu drei Tagen Arbeitsunfähigkeit: 200 EUR.
  • Falsche Bescheinigung mit einer Arbeitsunfähigkeitsdauer von mehr als drei Tagen: 500 Euro.
  • Rückfall, unabhängig von der Dauer: 750 Euro

 

Als unbekannte Ärzte sind derzeit aufgeführt:

  • Umar Masroor
  • Samueel Zubair
  • Haresh Kumar
  • Ahmad Abdullah
  • Sahar Rezgani
  • Imen Missaoui
  • Harbel Lakhder

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