Studium in Luxemburg

Ich studiere in Luxemburg. Je nach meiner Versicherung und meinem Wohnsitzland muss ich verschiedene Vorgänge erledigen, entweder bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale-CCSS) oder bei der CNS.

Hier sind also einige wichtige Punkte, die ich beachten muss.

Alles, was ich wissen sollte

Ich studiere in Luxemburg, bin aber in meinem Heimatland nicht versichert, was soll ich tun?

Wie melde ich mich an?

Ich bin über 18 Jahre alt, studiere oder absolviere eine unbezahlte Berufsausbildung im Rahmen einer Lehre in Luxemburg und bin weder persönlich noch als Mitversicherter in meinem Herkunftsland (sei es in Luxemburg oder im Ausland) krankenversichert. In diesem Fall muss ich mich als Student bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale-CCSS) einschreiben, indem ich das Formular „ Antrag auf Mitgliedschaft in der obligatorischen Krankenversicherung für Studenten“ (Demande d'affiliation à l'assurance maladie obligatoire pour l'étudiant ) ausfülle.

Ich füge dem Formular für die Pflichtversicherung bei:

  • Eine Kopie des Personalausweises, falls ich noch keine 13-stellige nationale Identifikationsnummer habe ;
  • Eine Immatrikulationsbescheinigung der Schule oder Universität, an der ich mein Studium fortsetzen möchte.

Im Gegenzug wird mir ein Aufnahmebrief, in dem der Beginn meiner Versicherung und der monatliche Beitrag angegeben sind, an meine auf dem Formular angegebene Adresse geschickt.

Außerdem wird mir eine Sozialversicherungskarte ausgestellt, die ich bei Leistungserbringern (Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken usw.) vorlegen muss. Diese muss am Ende meines Studiums zurückgegeben werden.

Gut zu wissen: Der Beitrag wird auf der Grundlage des sozialen Mindestgehalts nach dem geltenden Beitragssatz berechnet.

Wie beantrage ich eine Erstattung?

Sobald ich mich eingeschrieben habe, beantrage ich eine Erstattung bei der CNS, indem ich die quittierte Originalrechnung meines Arztes per Post an folgende Adresse schicke: CNS, Remboursements, L-2980 Luxemburg (ohne Porto, wenn die Sendung aus Luxemburg erfolgt).

Bei meinem ersten Erstattungsantrag füge ich auch einen Bankidentitätsnachweis (RIB) meiner Bank bei.

Ich studiere in Luxemburg und bin in meinem Heimatland versichert, was soll ich tun?

Ich komme aus dem Ausland, um in Luxemburg zu studieren, und bin in meinem Heimatland versichert.

Die Vorgänge sind je nach meinem Wohnsitzland unterschiedlich.

Ich wohne in Luxemburg.

Die Anmeldung bei der CNS ist für mich möglich, aber nicht zwingend erforderlich, wenn ich während meines Studiums in Luxemburg wohne und in meinem Heimatland versichert bin :

  • Staatsangehörige der Europäischen Union, Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz: Ich kann mich bei der CNS anmelden, indem ich meine Schulbescheinigung und eine Kopie meiner Europäischen Krankenversicherungskarte (oder ein Formular S1 MF/E109), das vom Träger meines Heimatlandes ausgestellt wurde, vorlege.
  • Staatsangehöriger eines Landes, mit dem Luxemburg ein bilaterales Abkommen geschlossen hat (Bosnien und Herzegowina, Kap Verde, Mazedonien, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei): Ich kann mich bei der CNS anmelden, indem ich meine Schulbescheinigung und ein Formular vorlege, das von der Einrichtung des Herkunftslandes gemäß der Definition im jeweiligen Abkommen ausgestellt wurde.

Ich wohne im Ausland

Die Anmeldung bei der CNS ist nur erforderlich, wenn ich medizinische Versorgung erhalten habe:

  • Staatsangehörige der Europäischen Union, Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz: Ich melde mich bei der CNS an, indem ich meine Schulbescheinigung und eine Kopie meiner Europäischen Krankenversicherungskarte vorlege.
  • Staatsangehöriger eines Landes, mit dem Luxemburg ein bilaterales Abkommen geschlossen hat (Bosnien und Herzegowina, Kap Verde, Mazedonien, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei): Ich melde mich bei der CNS an, indem ich meine Schulbescheinigung und das Formular vorlege, das von der Einrichtung des Herkunftslandes gemäß der Definition im jeweiligen Abkommen erstellt wurde.

Wie beantrage ich eine Rückerstattung?

Ich beantrage eine Rückerstattung bei der CNS, indem ich einen Brief an die folgende Adresse schicke: CNS, Remboursements, L-2980 Luxemburg (ohne Porto, wenn die Sendung von Luxemburg aus erfolgt) :

  • Die quittierte Originalrechnung meines Arztes.
  • Meinen Bankidentitätsnachweis (BIB), wenn es sich um meinen ersten Erstattungsantrag handelt.
  • Wenn ich mich noch nicht bei der CNS angemeldet habe: Meine Schulbescheinigung und eine Kopie meiner Europäischen Krankenversicherungskarte oder das entsprechende Formular (siehe oben).

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