Mutter- und Vaterschaft
Ich möchte eine Familie gründen oder bin bereits schwanger?
Dies ist der Beginn eines neuen Lebens, in dem meine Gesundheit ein Schlüsselfaktor ist.
Die CNS steht mir zur Seite und gibt mir Antworten auf alle meine Fragen zur Kranken- und Mutterschaftsversicherung während der Schwangerschaft. Sie informiert mich darüber, welche Schritte ich unternehmen muss und welche Bedingungen ich erfüllen muss.
Ich teile meine Schwangerschaft mit, um meinen Mutterschaftsurlaub zu beantragen, indem ich das Formular „Mutterschaftserklärung“ verwende, das hier angeklickt werden kann, oder ich schicke es per Post (CNS, Indemnités pécuniaires, L-2980 Luxemburg).
Alles, was ich wissen sollte
- Bedingung
- Dauer des Urlaubs
- Vorgänge
- Geldleistungen
Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um Anspruch auf meinen Urlaub zu haben?
Um Anspruch auf Mutterschaftsurlaub zu haben, muss ich in den 12 Monaten vor dem geplanten Beginn meines Urlaubs mindestens 6 Monate lang persönlich in der Kranken-/Mutterschaftsversicherung versichert gewesen sein.
Welche Zeiträume werden für die Berechnung der 6 Monate berücksichtigt?
Berücksichtigt werden die Zeiträume, in denen ich versichert war als :
- Arbeitnehmerin,
- Selbstständige (Freiberuflerin),
- Auszubildender, der in Luxemburg eine vergütete Berufsausbildung erhält,
- Seeleute, die auf einem Schiff unter luxemburgischer Flagge beschäftigt sind,
- Ehepartner oder Partner eines Nicht-Selbstständigen, wenn ich für diesen notwendige Dienstleistungen erbracht habe, die als Haupttätigkeit gelten,
- Verwandter oder Verschwägerter bis einschließlich zum dritten Grad (in direkter Linie oder in der Seitenlinie) eines Selbständigen für die Tätigkeiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer fallen, wenn ich für diesen die notwendigen Dienstleistungen erbracht habe, die als Haupttätigkeit gelten,
- Person, die unter das Gesetz über die Entwicklungszusammenarbeit oder unter das Gesetz über die Beteiligung Luxemburgs an friedenserhaltenden Maßnahmen im Rahmen internationaler Organisationen fällt.
Wie lange dauert mein Mutterschaftsurlaub?
Mein Mutterschaftsurlaub besteht aus :
- einem pränatalen Urlaub von 8 Wochen vor meinem voraussichtlichen Entbindungstermin und
- aus einem postnatalen Urlaub von 12 Wochen nach meinem tatsächlichen Entbindungstermin.
Gut zu wissen
- Wenn die Entbindung vor dem angenommenen Termin erfolgt, werden die restlichen Tage des Schwangerschaftsurlaubs zum postnatalen Urlaub hinzugerechnet. Die Gesamtdauer meines Mutterschaftsurlaubs wird also weiterhin insgesamt 20 Wochen betragen.
- Wenn die Entbindung nach dem mutmaßlichen Termin erfolgt, wird mein pränataler Urlaub verlängert, ohne dass der postnatale Urlaub gekürzt wird. Die Gesamtdauer meines Urlaubs wird dann 20 Wochen betragen, zuzüglich der Tage, um die sich die Geburt gegenüber dem ursprünglich angenommenen Termin verzögert hat.
Was muss ich tun, um Mutterschaftsurlaub zu bekommen?
- Ich kenne meinen Entbindungstermin: Ich berechne die Schlüsseldaten meines Mutterschaftsurlaubs (Beginn des Mutterschaftsurlaubs, voraussichtliches Ende des Mutterschaftsurlaubs, frühestes Datum für die Ausstellung der Bescheinigung des Gynäkologen usw.).
- Ich prüfe meinen Anspruch: Ich kann Mutterschaftsurlaub beantragen, wenn ich in den 12 Monaten vor dem voraussichtlichen Beginn des Mutterschaftsurlaubs mindestens 6 Monate lang persönlich in der Kranken-/Mutterschaftsversicherung versichert bin.
- Ich beantrage Mutterschaftsurlaub: Ich sende der CNS eine ärztliche Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin.
Achtung! Damit die ärztliche Bescheinigung gültig ist, muss sie von einem Arzt (und nicht von einer Hebamme) in den letzten 12 Wochen meiner Schwangerschaft ausgestellt worden sein. Eine Bescheinigung, die zu früh ausgestellt wurde, wird nicht berücksichtigt. Ich gelange zum Online-Rechner, indem ich hier klicke.
- Nach der Entbindung schicke ich der CNS eine Geburtsurkunde.
- Ich habe Fragen zum Elternurlaub, zu Familienleistungen (Geburtsbeihilfe, Kindergeld): Ich informiere mich auf der Website die Zukunftskasse (Caisse pour l'avenir des enfants-CAE).
- Ich informiere mich über den Vaterschaftsurlaub (10 Tage, die dem Vater / der als zweiter Elternteil anerkannten Person gewährt werden) auf Guichet.lu.
Wie sieht es mit meiner Entschädigung während des Mutterschaftsurlaubs aus?
Unabhängig von meiner beruflichen Stellung (Arbeitnehmerin, Selbstständige oder Lehrling) entspricht meine Entschädigung während des Mutterschaftsurlaubs der Entschädigung, die im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls vorgesehen ist (und darf das Fünffache des sozialen Mindestlohns nicht überschreiten).
Weitere Informationen: Bestimmung der Geldleistung
Die CNS zahlt mir meine Geldleistung monatlich am Ende des Monats aus. Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft über die verschiedenen Fälligkeitsdaten.
Monat | Abschlussdatum Akten | Überweisungsdatum |
---|---|---|
01/2025 | 23.01.2025 | 27.01.2025 |
02/2025 | 24.02.2025 | 27.02.2025 |
03/2025 | 24.03.2025 | 27.03.2025 |
04/2025 | 24.04.2025 | 28.04.2025 |
05/2025 | 22.05.2025 | 26.05.2025 |
06/2025 | 24.06.2025 | 30.06.2025 |
07/2025 | 24.07.2025 | 28.07.2025 |
08/2025 | 25.08.2025 | 28.08.2025 |
09/2025 | 25.09.2025 | 29.09.2025 |
10/2025 | 23.10.2025 | 27.10.2025 |
11/2025 | 24.11.2025 | 28.11.2025 |
12/2025 | 18.12.2025 | 22.12.2025 |
Ich plane meinen Mutterschaftsurlaub mit einem Klick.
Mit dem Online-Rechner der CNS kann ich meinen Mutterschaftsurlaub ganz einfach planen.
Ich muss nur den voraussichtlichen Entbindungstermin eingeben und die CNS liefert mir alle notwendigen Informationen, damit ich mich in Ruhe auf die Ankunft meines Babys konzentrieren kann.
Die Verwaltungen, die an den Mutterschaftsleistungen beteiligt sind
Der CNS spielt eine wichtige Rolle bei der Betreuung während der Schwangerschaft, aber für einige Leistungen ist eine andere Verwaltung zuständig: Die Zukunftskasse (CAE, genannt Zukunftskeess).
Die CAE ist für den Elternurlaub und das Familiengeld zuständig.
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