Arbeitsunfähigkeitserklärung eines Selbstständigen oder Privathaushalts

Als Selbstständiger oder als Angestellter einer Privatperson gelten für mich im Falle einer Arbeitsunfähigkeit möglicherweise nicht die gleichen Bedingungen wie für herkömmliche Angestellte eines Unternehmens.

Daher ist es wichtig, dass ich meine Rechte und Pflichten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit verstehe und die notwendigen Schritte unternehme, um mein Wohlergehen und meine soziale Sicherheit während dieser Zeit zu gewährleisten.

Alles, was ich wissen sollte

Ich klicke auf den Tab, der mich betrifft.

Meine Arbeitsunfähigkeitserklärung, wenn ich in Luxemburg wohne

Ich muss das von meinem Arzt ausgestellte Formular verwenden. Es besteht aus drei Teilen und enthält :

  • meine 13-stellige Identifikationsnummer
  • das Datum des Beginns und des Endes der Arbeitsunfähigkeit
  • den Diagnosecode
  • das Datum der Diagnosestellung
  • den Stempel oder die Unterschrift des verschreibenden Arztes

Gut zu wissen: Meine 13-stellige Identifikationsnummer setzt sich wie folgt zusammen: JJJJMMTT für Jahr, Monat und Tag der Geburt und XXXXXX, die meine fünf persönlichen Ziffern sind.

  • Ich schicke den ersten Teil (Original) an die CNS, entweder mithilfe des Online-Meldeformulars oder per Post.
  • Den dritten Teil behalte ich.

Meine Arbeitsunfähigkeitserklärung, wenn ich Grenzgänger bin

Meine in Luxemburg ausgestellte 13-stellige Identifikationsnummer muss unbedingt auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegeben werden. Wenn sie nicht vom Arzt eingetragen wurde, kann ich sie hinzufügen.

Achtung! Wenn ich meine Identifikationsnummer selbst auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eintrage, achte ich darauf, nicht die dem Arzt vorbehaltenen Rubriken zu verwenden. Änderungen oder Ergänzungen in diesen Rubriken sind nämlich nicht zulässig und können zu Sanktionen und zur Ungültigkeit der Bescheinigung führen (siehe Abschnitt „Sanktionen“).

Es ist möglich, dass mein Arzt mir keine Bescheinigung ausstellt, wie sie in Luxemburg existiert.

  • Wenn ich in Frankreich wohne, stellt mir der Arzt eine Bescheinigung aus, die aus einem für die Krankenversicherung bestimmten Teil 1 besteht, den ich also an die CNS schicke.
  • Wenn ich in Deutschland wohne, wo es die elektronische Bescheinigung (eAU) gibt, bitte ich den Arzt, mir einen Ausdruck der Bescheinigung zu geben, den ich dann an die CNS schicke.
  • Wenn ich in Belgien wohne, wo die meisten Bescheinigungen nur einen Teil haben, schicke ich diesen Teil an die CNS. Wenn ich ein Duplikat benötige, bitte ich den Arzt, mir ein Duplikat zukommen zu lassen.

Ich sende meine Krankschreibung an die CNS entweder mithilfe des Online-Meldeformulars oder per Post. 

Innerhalb welcher Frist muss ich meine Arbeitsunfähigkeit melden?

Wenn meine Arbeitsunfähigkeit nicht länger als 2 Arbeitstage dauert, muss ich der CNS keine Meldung machen, weder per Post noch per Telefon.

Bei einer Arbeitsunfähigkeit von 3 oder mehr Tagen schicke ich meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens vor Ablauf des 3. Arbeitstages der Arbeitsunfähigkeit ab, wobei das Datum des Poststempels gilt, unabhängig davon, ob ich mich an meinem gewöhnlichen Wohnort oder im Ausland befinde, wenn ich krank werde.

Rückwirkende Wirkung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die ärztliche Bescheinigung muss spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit oder der Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt werden. Sie kann daher bis zu zwei Tage rückwirkend gelten. Danach wird es von der CNS erst ab dem Tag seiner Ausstellung berücksichtigt.

Wenn ich beispielsweise am Montag krank werde und erst am Mittwoch zum Arzt gehen kann, kann mein Arzt die Krankschreibung ab Montag ausstellen. Der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit wird dann in vollem Umfang berücksichtigt.

Wenn ich jedoch erst am Donnerstag zum Arzt gehe und mein Arzt meine Krankschreibung ab Montag ausstellt, geht die CNS davon aus, dass ich seit Donnerstag arbeitsunfähig bin.

Was ist zu tun, wenn meine Arbeitsunfähigkeit verlängert wird?

Wenn mein Arzt meine Arbeitsunfähigkeit verlängert, schicke ich die neue Bescheinigung vor Ablauf des zweiten Arbeitstages nach dem ursprünglich für die Wiederaufnahme der Arbeit vorgesehenen Datum an die CNS .

Wie melde ich meine Arbeitsunfähigkeit bei der CNS?

Online

Ich verwende das Formular „Meldung einer Arbeitsunfähigkeit bei der CNS“.

Ich greife auf das Formular zur Meldung einer Arbeitsunfähigkeit zu.

Per Post

Ich schicke meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post an die Adresse (ohne Porto aus Luxemburg) :

Caisse nationale de santé
Indemnités pécuniaires
L-2980 Luxembourg

Welche Sanktionen sind vorgesehen?

Nichtmeldung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Wenn ich es versäume, meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die CNS zu schicken, wird diese mich per Post auffordern, meiner Verpflichtung nachzukommen. Aber Vorsicht! Im Wiederholungsfall kann die CNS in Anwendung von Artikel 447 des Sozialversicherungsgesetzbuches ein Ordnungsgeld von bis zu 750 € verhängen.

Fälschung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Achtung! Jede verdächtige Bescheinigung wird von der Abteilung der CNS, die für die Bearbeitung der ärztlichen Bescheinigungen zuständig ist, der Abteilung, die der Bekämpfung von Missbrauch und Betrug gewidmet ist, zur Untersuchung gemeldet.

Gut zu wissen: Jede Änderung der Daten in den dem Arzt vorbehaltenen Rubriken durch den Versicherten oder einen Dritten setzt diese einer Geldstrafe, der Ungültigkeit des Zeugnisses und einer Anzeige der Tatsachen beim Staatsanwalt aus.

Die Nichtigkeit des Zeugnisses wird in jedem Fall ausgesprochen. Die Höhe des Ordnungsgeldes hängt jedoch von der Schwere der Tat ab :

  • Änderung von Daten, die sich auf eine Dauer von bis zu drei Tagen Arbeitsunfähigkeit beziehen: 200 Euro ;
  • Änderung von Daten mit einer Dauer von mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit: 500 Euro ;
  • Rückfall, unabhängig von der betroffenen Dauer: 750 Euro.

Welche besonderen Bedingungen gelten für Selbstständige?

Als Selbstständiger gelten für die Auszahlung meiner Geldentschädigung besondere Bedingungen.

Weitere Einzelheiten entnehme ich den unten stehenden Fragen und Antworten.

Nach welcher Zeit kann meine Geldentschädigung ausgezahlt werden?

Als Selbständiger erhalte ich während einer anfänglichen Periode der Arbeitsunfähigkeit, der sogenannten „Karenz- oder Aussetzungsperiode“, keine Entschädigung von der CNS.
Während dieser ersten Krankheitsperiode kann ich jedoch eine Geldentschädigung von der Mutualität der Arbeitgeber erhalten. Weitere Informationen finden Sie unten unter „Ich sichere mir ein Ersatzeinkommen“.

Wie wird der Beginn meiner Zahlungen durch die CNS und damit das Ende meiner Karenzzeit konkret bestimmt?

Die Zahlungslast eines Monats wird wie folgt bestimmt:

Ein Monat bzw. die Krankheitstage, die in diesem Monat auftreten, werden von der CNS übernommen, wenn ich in den 18 Monaten vor diesem Monat mindestens 77 Tage Arbeitsunfähigkeit zusammengerechnet habe. Die Berechnung dieser 77 Tage erfolgt auf der Grundlage eines Referenzzeitraums von 18 aufeinanderfolgenden Monaten, die dem Monat, für den die Kostenübernahme gilt, vorausgehen.

Auszahlung meiner Geldentschädigung: Ein konkretes Beispiel für mehr Klarheit!

Ich bin krankgeschrieben und möchte wissen, ob der Monat August 2024 von der CNS bezahlt wird oder nicht. Damit dies der Fall ist, muss ich im Monat Juli 2024 77 Krankheitstage erreicht haben. In diesem Fall werden die 77 Tage auf einen Bezugszeitraum berechnet, der von Februar 2023 bis Juli 2024 reicht (18 Monate vor dem Monat August). Wenn ich in diesem Zeitraum 77 Tage oder mehr krankheitsbedingt abwesend war, werden die Krankheitstage für den Monat August von der CNS bezahlt. Bei weniger als 77 Tagen bleibt das Krankengeld im August ausgesetzt oder wird von der Mutualität der Arbeitgeber übernommen, wenn ich freiwillig bei ihnen versichert bin.

Gut zu wissen: Die Zahlungslast wird für jeden Monat festgelegt und der Bezugszeitraum ändert sich ebenfalls jeden Monat. In dem Moment, in dem ich die erforderliche Schwelle von 77 Krankheitstagen nicht mehr erreiche, endet mein Anspruch auf Zahlung meines Krankengeldes durch die CNS erneut.

Kann ich auch Krankheitstage ohne Bescheinigung meines Arztes angeben?

Nein!
Ich muss jede Arbeitsunfähigkeit mittels einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die CNS melden, damit ich zu gegebener Zeit eine Entschädigung von der CNS erhalten kann.

Wie wird meine Geldentschädigung berechnet?

Bei Selbstständigen entspricht die finanzielle Entschädigung der Beitragsbemessungsgrundlage, die zum Zeitpunkt der Meldung der Arbeitsunfähigkeit angewandt wurde. Sie wird bei jeder Änderung der Beitragsbemessungsgrundlage neu berechnet.

Meine Arbeitsunfähigkeit dauert weniger als einen Monat.

Wenn der entschädigte Zeitraum weniger als einen Monat beträgt, wird jeder Tag einheitlich als ein Dreißigstel eines Monats gezählt.

Ich sichere mir ein Ersatzeinkommen

Ich kann mich freiwillig der Mutualität der Arbeitgeber (MDE) anschließen, um während der Aussetzung der finanziellen Entschädigung durch die CNS die Zahlung eines Ersatzeinkommens zu erhalten.

Achtung: Ich stelle sicher, dass alle meine Krankheitstage, auch während des Aussetzungszeitraums, durch ein ärztliches Attest abgedeckt sind und dass die Originale dieser Atteste an die CNS geschickt wurden.

Um mehr zu erfahren, klicke ich auf die Mutualität der Arbeitgeber (MDE)

Ich melde meine Arbeitsunfähigkeit.

Wenn mein Arzt mir eine Arbeitsunfähigkeit verschreibt, muss ich meinen Arbeitgeber und die CNS darüber informieren.

Ohne Bescheinigung - Abwesenheit von 2 Tagen oder weniger.

  • Ich benachrichtige die CNS telefonisch (+352 2757-4800), wenn ich kein Attest habe und bis zu zwei Tage von der Arbeit abwesend bin.
  • Ich benachrichtige unverzüglich meinen Arbeitgeber.

Mit Bescheinigung - Abwesenheit von mehr als zwei Tagen

  • Ich schicke Teil 1 der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die CNS.
  • Ich schicke Teil 2 an meinen Arbeitgeber.

Ich muss mich um mein krankes Kind kümmern.

Wenn mein Kind krank ist und ich meinen Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen geltend mache, begründe ich meine Abwesenheit ab dem ersten Tag durch ein ärztliches Attest, indem ich wie oben beschrieben vorgehe.

Wie melde ich der CNS meine Arbeitsunfähigkeit?

Ohne Bescheinigung - Abwesenheit von 2 Tagen oder weniger.

Ich benachrichtige die CNS telefonisch (+352 2757-4800).

Mit Bescheinigung - Abwesenheit von mehr als 2 Tagen.

Online

Ich verwende das Formular „Meldung einer Arbeitsunfähigkeit bei der CNS“.

Ich greife auf das Formular zur Meldung einer Arbeitsunfähigkeit zu.
Per Post

Ich schicke meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post an die Adresse (ohne Porto aus Luxemburg) :

Caisse nationale de santé
Indemnités pécuniaires
L-2980 Luxembourg

Welche Sanktionen sind vorgesehen?

Nichtmeldung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Wenn ich es versäume, meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die CNS zu schicken, wird diese mich per Post auffordern, meiner Verpflichtung nachzukommen. Aber Vorsicht! Im Wiederholungsfall kann die CNS in Anwendung von Artikel 447 des Sozialversicherungsgesetzbuches ein Ordnungsgeld von bis zu 750 € verhängen.

Fälschung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Achtung! Jede verdächtige Bescheinigung wird von der Abteilung der CNS, die für die Bearbeitung der ärztlichen Bescheinigungen zuständig ist, der Abteilung, die der Bekämpfung von Missbrauch und Betrug gewidmet ist, zur Untersuchung gemeldet.

Gut zu wissen: Jede Änderung der Daten in den dem Arzt vorbehaltenen Rubriken durch den Versicherten oder einen Dritten setzt diese einer Geldstrafe, der Ungültigkeit des Zeugnisses und einer Anzeige der Tatsachen beim Staatsanwalt aus.

Die Nichtigkeit des Zeugnisses wird in jedem Fall ausgesprochen. Die Höhe des Ordnungsgeldes hängt jedoch von der Schwere der Tat ab :

  • Änderung von Daten, die sich auf eine Dauer von bis zu drei Tagen Arbeitsunfähigkeit beziehen: 200 Euro ;
  • Änderung von Daten mit einer Dauer von mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit: 500 Euro ;
  • Rückfall, unabhängig von der betroffenen Dauer: 750 Euro.

Zusätzliche Informationen

Ich schaue mir die unten stehenden Fragen und Antworten an.

Was muss mein Arbeitgeber melden?

Der Arbeitgeber muss meine Anstellung in seinem Privathaushalt bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.

Wenn ich arbeitsunfähig bin, meldet mein Arbeitgeber die Fehlstunden bei der CNS, um sie erstattet zu bekommen.

Um alles über die Pflichten und Rechte des Arbeitgebers im Falle einer Arbeitsunfähigkeit seiner Hausangestellten zu erfahren, klicke ich auf : Arbeitgeber - Krankmeldung des Personals in einem Privathaushalt.

Lohnfortzahlung oder Geldentschädigung?

Wenn ich krank bin oder von der Arbeit fernbleibe, um mich um mein krankes Kind zu kümmern, zahlt mir mein Arbeitgeber weiterhin meinen Lohn. Dieser wird ihm auf Meldung an die CNS zurückerstattet.

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit teilt die CNS meinem Arbeitgeber mit, ab wann die Geldleistung die Lohnzahlung meines Arbeitgebers ablöst.

Gut zu wissen: Die Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Schwangerschaft, der Mutterschaftsurlaub und der Adoptionsurlaub werden ab dem ersten Tag der Abwesenheit direkt von der CNS entschädigt.

Wie sende ich meine Krankschreibung an die CNS?

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