Fristen für Rückerstattungen und Abrechnungen
Ich habe meinen Arzt aufgesucht, die Kosten bezahlt und meine Rechnung erhalten. Vor einigen Wochen habe ich meinen Erstattungsantrag an die CNS geschickt...
Wann kann ich mit der Erstattung meiner Gesundheitskosten rechnen?
Warum werden manche Rechnungen schneller erstattet als andere?
Hier informiere ich mich über die verschiedenen Fristen. Die CNS erklärt mir auch meinen „ Abrechnungsbeleg “, die Abrechnung, die ich nach einer Erstattung erhalte.
Kurzfassung
Die Gesundheit wartet nicht! Es kann jedoch vorkommen, dass eine Rückerstattung oder eine Kostenübernahmebescheinigung auf sich warten lässt.
Um Geduld zu haben und meinen Lebenslauf und meine Gesundheitskosten bestmöglich zu verwalten, erfahre ich hier :
- Wie die CNS meine Anträge bearbeitet;
- Die wichtigsten Informationen, die auf meinen Erstattungsabrechnungen stehen.
Alles, was ich wissen sollte
Warum muss ich mehrere Wochen warten, bis ich eine Rückerstattung oder eine Kostenübernahmebescheinigung der CNS erhalte? Was bedeuten die verschiedenen Informationen auf meinem Abrechnungsbeleg?
Ich klicke auf den Tab, der mich interessiert: „ Die Fristen ‚, um mich über die verschiedenen Fristen für die Bearbeitung meiner Anträge zu informieren, oder ‘ Meine Abrechnungsbelege“, um mich über die Informationen zu informieren, die ich auf meiner Abrechnung finde.
- Die Fristen
- Mein Abrechnungsbeleg
- Die Fristen
- Die Verarbeitungsprozesse der CNS
- Sofortige Rückerstattung in Zweigstellen
Wie sind die Fristen für die Erstattung meiner Gesundheitskosten?
Was sind die üblichen Fristen für meine Erstattungen?
Die CNS nimmt meine Erstattung innerhalb weniger Wochen nach dem Versand meines Schreibens vor. Die Fristen variieren je nach Art der Rechnung :
- 20 % der Rechnungen werden innerhalb von 1 Woche erstattet: Dies betrifft einfache Rechnungen (z. B. solche mit einem C1-Code), die ich gemäß den Empfehlungen der CNS eingereicht habe. Diese Rechnungen werden gescannt, maschinenlesbar gemacht und erfordern keine manuelle Intervention.
- 60% der Rechnungen werden in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen erstattet: Diese Rechnungen erfordern einen Eingriff oder eine manuelle Kontrolle durch einen Sachbearbeiter.
- Die restlichen 20% werden in der Regel innerhalb von 10 bis 12 Wochen erstattet: Diese Rechnungen erfordern mehr und komplexere Eingriffe und Kontrollen durch einen oder mehrere Sachbearbeiter.
Wie sind die aktuellen Fristen?
Achtung! Bei Überlastung der verschiedenen Abteilungen, die die Rückerstattungen bearbeiten, und obwohl die CNS ihr Bestes tut, um alle Anträge schnell zu bearbeiten, können die Fristen von Monat zu Monat variieren.
Derzeit gelten folgende Fristen, die sich auf die verschiedenen oben genannten Arten von Rechnungen beziehen:
- 20% der Rechnungen werden innerhalb von 1 Woche erstattet .
- 60% der Rechnungen werden innerhalb von 6 bis 8 Wochen erstattet.
- 20% der Rechnungen werden innerhalb von 16 Wochen erstattet .
Wie kann ich dazu beitragen, dass mein Antrag effizienter und schneller bearbeitet wird?
Ich schaue mir die Sprechstunden und Tipps unten auf der Seite an.
Wie laufen die Bearbeitungsprozesse der CNS ab?
Jeder Antrag auf Erstattung oder Genehmigung ist Gegenstand einer Reihe von Verfahren, wie bei diesen beiden Beispielen, die den Unterschied in der Bearbeitung je nach Art des Antrags verdeutlichen:
- Bearbeitung meiner Rechnung: Sie wird in der Regel gescannt und dann maschinenlesbar gemacht. Falls erforderlich, wird sie von den Sachbearbeitern der CNS überprüft und korrigiert. Sobald die Rechnung validiert wurde, nimmt die Buchhaltungsabteilung die Zahlung vor. Die Gutschrift auf meinem Bankkonto erfolgt dann je nach den von meiner Bank praktizierten Fristen mehr oder weniger schnell. Diese dauern natürlich länger, wenn mein Bankkonto im Ausland liegt.
- Bearbeitung meines zahnärztlichen Kostenvoranschlags : Er wird einer administrativen Kontrolle unterzogen, bevor er von der CNS erfasst und an den kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit (CMSS) zur medizinischen Stellungnahme weitergeleitet wird. Dieses Gutachten ist für die CNS unerlässlich, um die Kostenübernahme zu genehmigen oder abzulehnen.
Gut zu wissen
Die Bearbeitung meines Antrags beginnt ab dem Datum seines Eingangs. Rechnungen, die in einem einzigen Schreiben enthalten sind, werden jedoch nicht unbedingt auf die gleiche Weise und innerhalb der gleichen Fristen bearbeitet (siehe die beiden Beispiele unten).
Die CNS kann den Eingang eines Antrags erst ab dem Zeitpunkt bestätigen, zu dem er von einem ihrer Sachbearbeiter bearbeitet wurde.
Wie kann ich eine sofortige Rückerstattung in einer Zweigstelle erhalten?
Anstatt meinen Erstattungsantrag per Post an die CNS zu schicken, kann ich auch eine sofortige Erstattung in einer Zweigstelle per Scheck oder Echtzeitüberweisung beantragen.
Um eine sofortige Erstattung per Scheck oder Echtzeitüberweisung zu erhalten, muss ich persönlich zu einem Schalter der CNS gehen und zwei Bedingungen erfüllen:
- Die gesamten Gesundheitskosten müssen mindestens 100 € pro Haushalt betragen.
- Meine Rechnungen müssen zum Zeitpunkt der Vorlage in der Zweigstelle vor weniger als 15 Kalendertagen beglichen worden sein.
Um die Zweigstelle aufzusuchen, muss ich nur einen Termin mit der CNS Zweigstelle meiner Wahl vereinbaren.
- Abrechnungsbeleg erklärt
- Meine Bankverbindung
- Die Ergänzungszahlung
- Mein Online-Abrechnungsbeleg
Ich entdecke meinen Abrechnungsbeleg im Detail.
Für jede Erstattung sendet mir die CNS eine detaillierte Abrechnung. Diese enthält wichtige Informationen über meinen Versichertenstatus und meinen Gesundheitsweg. Ich entdecke sie in Bildern, um zu erfahren, welche wichtigen Informationen ich dort finde.
In der obigen Abbildung finde ich verschiedene Informationen, die auf meinen Abrechnungen angegeben sind:
- Leistungserbringer: In der ersten Spalte auf der linken Seite werden meine Leistungserbringer und/oder Dienstanbieter (Arzt, Zahnarzt, Orthopäde usw.) identifiziert.
- Leistung: In der zweiten Spalte finde ich für jede Leistung den Code, der ihr in ihrer Nomenklatur zugewiesen ist.
- Rechnungsbetrag: In der vierten Spalte steht der Betrag der Leistungen, auch wenn sie nicht erstattungsfähig sind oder zu viel gezahlt wurden.
- Kassentarif: Der in der fünften Spalte angegebene Betrag ist der Betrag, der die Grundlage für die Berechnung der Erstattung bildet und der in der jeweiligen Nomenklatur gefunden werden kann.
- Statutarische Eigenbeteiligung: In der vorletzten Spalte finde ich den Betrag meiner satzungsgemäßen (persönlichen) Eigenbeteiligung. Das ist der Betrag, den ich gemäß der Satzung der CNS selbst zu tragen habe.
- Rückerstatteter Betrag: Der rückerstattete Betrag ergibt sich aus der Subtraktion von Kassentarif [4] - Statutarischer Beitrag [5].
- Zahlungsreferenz: Unten links auf der Abrechnung befindet sich die Zahlungsreferenz [7]. Diese muss ich zusammen mit meiner Versicherungsnummer angeben, wenn ich eine Auskunft über eine bestimmte Rückerstattung benötige.
Achtung! Meine Kosten für persönliche Ansprüche (CP-Codes) werden nicht von der CNS übernommen. So wird zum Beispiel der Code CP8, ein persönlicher Anspruch beim Zahnarzt, nicht erstattet und erscheint daher auf dem Detail mit einem Kassentarif 0.
Wo finde ich detaillierte Informationen zu den Nomenklaturen und Codes?
Ich besuche die Seite „Nomenklatur und Rechnung“ .
Dort finde ich ein Tool, mit dem ich den Tarif und die Beschreibung eines bestimmten Codes suchen kann. Ich kann auch direkt auf die verschiedenen Nomenklaturen zugreifen.
Ich überprüfe meine Bankverbindung.
Mein Bankkonto ist auf jeder meiner Abrechnungen angegeben. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, überprüfe ich, ob sie korrekt ist.
Wenn alles in Ordnung ist, brauche ich es bei meinen späteren Rückerstattungsanträgen nicht mehr zu übermitteln.
Wenn meine Bankverbindung nicht richtig oder nicht mehr aktuell ist, kann ich sie (zusammen mit einem Bankidentitätsnachweis und einer Kopie meines Personalausweises) mithilfe des Online- Vorgangs übermitteln.
Ich überprüfe den Schwellenwert meiner Eigenbeteiligungen, um eine ergänzende Rückerstattung zu erhalten.
Ab einem bestimmten Betrag an Eigenbeteiligungen kann ich eine ergänzende Rückerstattung erhalten. Dieser Betrag ist auf der Rückseite meines Abrechnungsbelegs für das Vorjahr und das laufende Jahr angegeben.
Ich weiß nicht, was „Ergänzende Rückerstattung“ bedeutet? Um mehr darüber zu erfahren, besuche ich die entsprechende Rubrik.
Wie kann ich meinen Abrechnungsbeleg online abrufen?
Wenn ich mich auf MyGuichet.lu einlogge - mit anderen Worten, wenn ich mich authentifiziere -, habe ich Zugang zu meinem persönlichen und sicheren Bereich. Dort kann ich die Abrechnungsbelege im PDF-Format einsehen, indem ich die eDelivery-Funktion aktiviere.
Wie aktiviere ich die eDelivery-Funktion?
Ich aktiviere das eDelivery mit wenigen Klicks in meinem privaten Bereich auf MyGuichet.lu unter :
- "Meine Daten > Gesundheit/Soziales > Krankenkasse > Aktivierung der Dienste “.
- Unter „Aktivierung der Dienstleistungen“ scrolle ich bis zu „eDelivery: Erhalten Sie Ihre Dokumente im PDF-Format“ ...
- ... und klicke auf „Aktiviert“!
Um auf meinen Bereich zugreifen zu können, ist eine Authentifizierung mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) erforderlich.
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