Psychotherapie

Ich muss eine Therapie bei einem Psychotherapeuten machen.

Es ist kein Tabu, eine Psychotherapie zu benötigen. Der Beweis dafür ist, dass es jetzt möglich ist, eine Kostenübernahme (d. h. eine Erstattung) durch die Krankenversicherung zu beantragen.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Therapeuten anerkannt sind und die Sitzungen von einem Arzt verschrieben werden.

Kein unnötiger Stress: Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen, damit Geld kein Hindernis für Ihre Gesundheit darstellt.

Alles, was ich wissen sollte

Was ist der Unterschied zwischen Psychologe, Psychotherapeut und Psychiater?

Es ist nicht immer einfach, sich unter den verschiedenen Berufen, die in diesem Sektor tätig sind, zurechtzufinden.

In Luxemburg haben sich die folgenden Definitionen durchgesetzt.

  1. Ein Psychologe ist ein Fachmann, der mindestens einen Masterabschluss in Psychologie besitzt und in den Bereichen Beratung, Coaching, Ausbildung und/oder Diagnose tätig ist.
  2. Ein Psychiater ist ein Arzt, der sich auf den Bereich der Psychiatrie spezialisiert hat. Daher ist er wie jeder andere Arzt in der Lage, bestimmte Medikamente oder Behandlungen zu verschreiben.
  3. Ein Psychotherapeut ist ein Psychologe oder Psychiater, der eine Zusatzausbildung in Psychotherapie absolviert hat.

Kurz gesagt, die CNS :

  1. übernimmt NICHT die Kosten für Sitzungen mit einem Psychologen
  2. übernimmt die Kosten für Sitzungen mit einem Psychiater (siehe unsere Seite „ Ärzte “)
  3. übernimmt die Kosten für Sitzungen mit einem Psychotherapeuten (seit dem 1 Februar 2023).

Diese Seite erläutert die in Punkt 3 erwähnte Kostenübernahme, d. h. die Kostenübernahme für Sitzungen mit einem Psychotherapeuten.

Welche Sitzungen werden übernommen?

Es wurden drei Arten von Sitzungen definiert:

  • Sitzungen der initiierenden Psychotherapie (SP01)
  • Sitzungen zur unterstützenden Psychotherapie (SP02)
  • Sitzungen für eine verlängerte unterstützende Psychotherapie (SP03).

Die Behandlung ist also nach einem genauen Protokoll strukturiert, dessen Handlungen aufeinander folgen.

Was sind die Bedingungen und Modalitäten für die Kostenübernahme?

Ärztliche Verschreibung

Meine Sitzungen bei einem Psychotherapeuten werden nur dann erstattet, wenn ich eine ärztliche Verschreibung vorlege.

Auf dieser Verschreibung muss mein Arzt bescheinigen, dass es keine medizinischen Kontraindikationen für eine Psychotherapie gibt. Er bestätigt auch, dass keine somatische Ursache der psychischen Störung oder der Verhaltensstörung vorliegt und dass eine psychotherapeutische Behandlung angemessen ist.

SP01 - Vorherige oder nachträgliche Verschreibung.

Bei der initiierenden Psychotherapie (SP01) kann ich mit der Behandlung beginnen, bevor mein Arzt mir die ärztliche Verschreibung ausstellt.

Konkret bedeutet dies, dass ich eine bis drei SP01-Sitzungen in Anspruch nehmen kann, ohne im Besitz einer Verschreibung zu sein, die vor Beginn der Sitzung ausgestellt wurde. Aber Achtung: Eine ärztliche Verschreibung ist anschließend für die Erstattung erforderlich und muss innerhalb von 90 Tagen nach der ersten SP01-Sitzung, die ich erstattet haben möchte, ausgestellt werden.

SP02 und SP03 - Nur vorherige Verschreibung.

Für Sitzungen der unterstützenden Psychotherapie und der verlängerten unterstützenden Psychotherapie (SP02) und (SP03) muss die ärztliche Verschreibung hingegen immer vor Beginn der Sitzungen ausgestellt werden.

Beginn der Behandlung

Sofern mein Arzt mir nichts anderes mitteilt, muss meine Behandlung innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Verschreibung beginnen.

Kumulierung von Leistungen

Pro Tag kann nur ein Akt aus der Nomenklatur (SP01, SP02 oder SP03) angerechnet werden.

Welche Begrenzungen gibt es bei der Kostenübernahme?

Begrenzung in zeitlicher Hinsicht

Die Krankenversicherung hat zeitliche Kriterien für die Kostenübernahme (d. h. die Erstattung) von Sitzungen festgelegt:

  • Alle 5 Jahre werden bis zu 3 Akte SP01 („initiierende Psychotherapie“) und bis zu 24 Akte SP02 („unterstützende Psychotherapie“) übernommen.
  • Alle 10 Jahre werden bis zu 120 Akte SP03 (verlängerte unterstützende Psychotherapie) übernommen.

Der Zeitraum von 5 Jahren bzw. 10 Jahren beginnt mit dem Datum der Ausstellung der ärztlichen Verschreibung, die zur Übernahme der Kosten für eine Sitzung der initiierenden Psychotherapie (SP01) geführt hat.

Konkretes Beispiel

Meine ärztliche Verschreibung für SP01 wurde am 15.05.2024 ausgestellt, was den Beginn meiner Behandlung markiert.

Ich beantrage die Erstattung der Kosten für meine SP01-Sitzungen und stütze mich dabei auf diese Verschreibung, die bestätigt, dass es keine Kontraindikationen gibt.

Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Fristen für die Einschränkungen der Kostenübernahme zu laufen.

Ich habe also Anspruch auf Erstattung von :

  • Bis zu 3 SP01-Akte für den Zeitraum vom 14.02.2024 bis zum 14.05.2029 (5 Jahre + 90 Tage vor dem Datum der Verschreibung). Erläuterung: Die Verschreibung für SP01 kann bis zu 90 Tage nach der SP01-Sitzung ausgestellt werden. Somit werden die 90 Tage vor dem Datum der Verschreibung berücksichtigt: 15.05.2024 - 90 Tage = 14.02.2024.
  • Bis zu 24 SP02-Akte für den Zeitraum vom 15.05.2024 bis zum 14.05.2029 (5 Jahre).
  • Bis zu 120 SP03-Akten für den Zeitraum vom 15.05.2024 bis zum 14.05.2034 (10 Jahre).

Die Krankenversicherung hat zeitliche Kriterien für die Kostenübernahme (d. h. die Erstattung) von Sitzungen festgelegt:

  • Alle 5 Jahre werden bis zu 3 Akte SP01 („initiierende Psychotherapie“) und bis zu 24 Akte SP02 („unterstützende Psychotherapie“) übernommen.
  • Alle 10 Jahre werden bis zu 120 SP03- Akte (verlängerte unterstützende Psychotherapie) übernommen.

Einschränkung per Verschreibung

Auch wenn Ärzte diese Einschränkung in der Regel kennen, sollte man, um böse Überraschungen zu vermeiden, beachten, dass die erste ärztliche Verschreibung maximal 27 Sitzungen abdeckt:

  • die 3 Sitzungen der initiierenden Psychotherapie (SP01) und
  • die 24 Sitzungen der unterstützenden Psychotherapie (SP02).

Danach benötige ich eine weitere ärztliche Verschreibung für jede Reihe von 24 Sitzungen der verlängerten unterstützenden Psychotherapie (SP03).

Wie erhalte ich eine Rückerstattung?

Vorauszahlung der Kosten

Die Kostenübernahme für psychotherapeutische Maßnahmen erfolgt in Form einer Kostenerstattung. Ich muss also die Kosten vorauszahlen und die Erstattung bei meiner Krankenkasse beantragen.

Wenn ich an einer Psychotherapie teilnehme, muss ich mit dem Psychotherapeuten einen Zahlungsrhythmus vereinbaren (pro Sitzung, pro Monat ...). Der Psychotherapeut stellt mir dann eine oder mehrere Rechnungen aus, auf denen der zu zahlende Gesamtbetrag mit dem von der Krankenversicherung übernommenen Anteil und dem von mir zu zahlenden Anteil angegeben ist.

Nachdem ich bezahlt habe, beantrage ich die Erstattung bei meiner zuständigen Kasse (CNS oder Krankenkasse des öffentlichen Sektors).

Mein Erstattungsantrag muss Folgendes enthalten:

  • Die quittierte(n) Rechnung(en), auf der/denen mein Name, Vorname und die 13-stellige Identifikationsnummer angegeben sind.

Die ärztliche Originalverschreibung, die ich bei der ersten Einsendung von Rechnungen, die mit dieser Verschreibung verbunden sind, beilege.

Wie hoch ist der Erstattungssatz?

Die in der Nomenklatur für Psychotherapeuten aufgeführten Leistungen werden zu folgenden Erstattungssätzen übernommen:

  • 70% für Erwachsene ;
  • 100% für Versicherte, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der ärztlichen Verschreibung noch nicht 18 Jahre alt waren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich im Ausland psychotherapeutische Behandlungen/Sitzungen in Anspruch nehmen?

Ja, wenn der Psychotherapeut in einem Land der Europäischen Union, in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz niedergelassen ist. Die Bedingungen und Erstattungssätze sind dieselben, als wenn ich einen Psychotherapeuten in Luxemburg aufsuchen würde.
Ich schaue mir den Abschnitt „Alles, was ich wissen sollte“ oben im Detail an.

Wie sieht es mit Grenzgängern aus?

Wenn ich als Grenzgänger einen Leistungserbringer in meinem Wohnsitzland aufsuche, ist die Kasse meines Wohnsitzlandes für eine mögliche Kostenübernahme zuständig. Ich wende mich daher direkt an meine örtliche Kasse.

Bekomme ich die Kosten erstattet, wenn mein Arzt, der die Psychotherapiesitzungen verschrieben hat, im Ausland niedergelassen ist?

Ja, die ärztliche Verschreibung kann von einem Arzt ausgestellt werden, der in einem EU-Land, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz niedergelassen ist.

Werden Telekonsultationen übernommen?

Nein. Telekonsultationen, sei es in Luxemburg oder im Ausland, werden nicht übernommen. Sie sind nicht in der Nomenklatur für Psychotherapeuten vorgesehen.

Wie werden die Kosten für Sprechstunden mit einem Facharzt für Psychiatrie übernommen?

Sie werden genauso übernommen wie die Sprechstunden bei meinem Hausarzt oder einem anderen Facharzt.

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