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Arbeitsunfähigkeiten in Frankreich: Neue Pflichtformulare in Papierform
Seit dem 1. Juli 2025 ist in Frankreich für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die Verwendung eines gesicherten Cerfa-Formulars in Papierform vorgeschrieben. Dieses Formular enthält mehrere Sicherheitsmerkmale (Hologramm, magnetische Tinte usw.).
Die alten, nicht gesicherten Cerfa-Formulare sind nicht mehr gültig und werden ab dem 1. September 2025 von der französischen Krankenversicherung offiziell abgelehnt.
Daher akzeptiert auch die CNS nur die neuen gesicherten Cerfa-Formulare für die Bearbeitung von in Frankreich ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
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