Genehmigte Ausgänge bei Krankheit
Ich bin derzeit aus gesundheitlichen Gründen krankgeschrieben und obwohl ich die Empfehlungen des Arztes vollständig befolge, würde ich gerne mehr Informationen darüber erhalten, welche Ausgänge mir im Rahmen meiner Krankschreibung erlaubt sind und welche Regeln ich einhalten muss.
Alles, was ich wissen sollte
- Vorübergehende Adresse
- Auslandsaufenthalt
- Erlaubte Ausgänge
- Unerlaubte Aktivitäten
- Administrative Kontrolle der CNS
Ich werde mich an einem anderen Ort als meinem Wohnort aufhalten. Wie informiere ich die CNS?
Aus persönlichen Gründen oder aufgrund meines Gesundheitszustands (Bedarf an Betreuung, einer ruhigen Umgebung, einer Wohnung ohne Treppen usw.) kann ich mich während meiner Krankschreibung an einer anderen Adresse als meiner eigenen aufhalten.
In diesem Fall muss diese Adresse auf meiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung detailliert aufgeführt werden: Ort, Straße, Hausnummer, Stockwerk, Name auf der Klingel usw.
- Ups! Ich habe vergessen, dies bei der Sprechstunde anzugeben. Keine Sorge, ich kann die CNS mithilfe des Online-Formulars: : Aufenthaltsadresse während einer Krankschreibung darüber informieren.
Ich möchte mich im Ausland aufhalten oder muss ins Ausland reisen, ist das möglich?
Theoretisch darf sich während meiner Arbeitsunfähigkeit mein Aufenthaltsland nicht von dem Land unterscheiden, in dem ich meinen offiziellen Wohnsitz habe.
Wenn ich mich im Ausland aufhalten muss oder möchte, ist dies nur mit einer vorherigen Genehmigung der CNS möglich, die mir nur in den folgenden Fällen erteilt wird:
- wenn ich an einer schweren Krankheit leide (z. B. Krebs, Schlaganfall, schwere Herzinsuffizienz, Multiple Sklerose, ...),
- wenn ich Anspruch auf Palliativpflege habe,
- wenn ich in einem Verfahren zur Feststellung der Invalidität bin,
- im Falle des Todes eines nahen Verwandten,
- im Fall der Geburt meines Kindes im Ausland.
Gut zu wissen: Im Falle eines Todesfalls oder einer Geburt im Ausland kann die Genehmigung nur beantragt und erteilt werden, wenn das Ereignis stattgefunden hat und die Sterbeurkunde oder Geburtsurkunde vorgelegt wird.
- Ich lade das Formular Antrag auf vorherige Genehmigung eines Auslandsaufenthalts während der Arbeitsunfähigkeit herunter und sende es ausgefüllt mindestens eine Woche vor der geplanten Abreise an die CNS an folgende Adresse (der Umschlag muss nicht frankiert werden):
Caisse nationale de santé
Service Contrôle et gestion des certificats d'incapacité de travail
L-2980 Luxembourg
Die Ausnahmegenehmigung oder die Ablehnung der Genehmigung wird mir mitgeteilt.
Wann kann ich während meiner Krankschreibung mein Zuhause verlassen?
Es gelten zwei besondere Regeln, je nachdem, ob ich mich zwischen dem 1. und dem 5. Tag oder zwischen dem 6. Tag und dem Ende meiner Krankschreibung befinde, .
Eine Mahlzeit einnehmen
Ab dem ersten Tag und während der gesamten Dauer meiner Arbeitsunfähigkeit darf ich eine auswärtige Mahlzeit einnehmen.
Ich muss die CNS im Voraus über das Online-Formular darüber informieren: Informationen zur Einnahme von auswärtigen Mahlzeiten während der Krankschreibung.
Zwischen dem 1. und 5. Tag
Zwischen dem 1. und dem 5. Tag darf ich ausgehen, und zwar um:
- Zu Vorladungen beim Kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit (CMSS-Contrôle médical de la sécurité sociale) zu erscheinen;
- Pflege, diagnostische Maßnahmen, Arzneimittel oder Medizinprodukte zu erhalten.
Ich muss die CNS nicht darüber informieren, aber ich muss meine Abwesenheit im Falle einer Kontrolle begründen können.
Ab dem 6. Tag
Ab dem 6. Tag und unter der Voraussetzung, dass mein Arzt die Erlaubnis dazu in meiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegeben hat, darf ich ausgehen:
- Zwischen 10.00 und 12.00 Uhr vormittags;
- Zwischen 14.00 und 18.00 Uhr nachmittags.
Ab dem 43. Tag - Abweichende Ausgehzeiten
Wenn ich länger als sechs aufeinanderfolgende Wochen arbeitsunfähig bin, kann ich bei der CNS beantragen, dass bestimmte Einschränkungen ab Tag 43 aufgehoben werden. Ich muss lediglich das Online-Formular ausfüllen, indem ich auf den folgenden Link klicke: Beantragen Sie abweichende Ausgehzeiten, und anschließend auf die Antwort der CNS warten.
Welchen Tätigkeiten darf ich nicht nachgehen?
Während der Dauer meiner Arbeitsunfähigkeit darf ich nicht:
- Sportliche Aktivitäten ausüben, es sei denn, es liegt eine medizinische Indikation vor;
- Eine Tätigkeit ausüben, die mit meinem Gesundheitszustand unvereinbar ist;
- Eine Schank- oder Speisewirtschaft besuchen, außer um eine Mahlzeit einzunehmen und nur nachdem ich die CNS über das Online-Formular informiert habe: Informationen zur Einnahme auswärtiger Mahlzeiten während der Krankschreibung.
Was ich über die administrative Kontrolle der CNS wissen muss
Was beinhaltet die administrative Kontrolle?
Im Rahmen der Arbeitsunfähigkeit kann die Nationale Gesundheitskasse (CNS) administrative Kontrollen durchführen, um zu überprüfen, ob ich die mit meiner Arbeitsunfähigkeit verbundenen Verpflichtungen einhalte, insbesondere:
- die Ausgangszeiten;
- den während meiner Arbeitsunfähigkeit gemeldeten Aufenthaltsort.
Die administrative Kontrolle gilt nicht für schwangere Frauen (Mutterschaftsurlaub oder Freistellung von der Arbeit), Adoptionsurlaub, Urlaub aus familiären Gründen, Urlaub zur Sterbebegleitung, Personen in Kurbehandlung oder Personen, die eine progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen (RPTRT) in Anspruch nehmen.
Wer führt diese Kontrollen durch?
Die Kontrollen werden von vereidigten Kontrollbeamten durchgeführt, die von der CNS dazu befugt sind.
Diese Beamten müssen auf Anfrage jederzeit einen Dienstausweis vorlegen können, um ihre Befugnis zur Durchführung dieser Kontrolle nachzuweisen.
Wann und wo können diese Kontrollen stattfinden?
- Kontrollzeiten: Die Kontrollbeamten können zwischen 8:00 und 21:00 Uhr vorbeikommen.
- Ab dem ersten Tag: Eine administrative Kontrolle kann ab dem ersten Tag meiner Arbeitsunfähigkeit stattfinden.
- Mögliche Orte: Die Kontrollen können bei mir zu Hause, aber auch an öffentlichen Orten durchgeführt werden, wobei für Letztere keine zeitlichen Beschränkungen gelten.
- Mehrere Kontrollen: Der Kontrollbeamte kann bei Bedarf mehrere Besuche am selben Tag durchführen.
Wichtige Hinweise
Auch wenn ein ausländisches ärztliches Attest (aus Frankreich oder einem anderen Land) erlaubte Ausgänge vorsieht, muss ich die in den Statuten der CNS festgelegten Regeln einhalten, die in Luxemburg Vorrang haben. Daher wird eine Abwesenheit außerhalb der von der CNS genehmigten Ausgangszeiten nicht als gültig angesehen, auch wenn das ausländische Attest andere Ausgänge vorsieht.
Wenn ich gemäß der CNS Anspruch auf Ausgangszeiten habe, werden während dieser genehmigten Ausgangszeiten keine Kontrollen durchgeführt.
Weitere Details zu den Ausgangsregeln finden Sie unter dem Tab 3 „Erlaubte Ausgänge”.
Was genau macht der Kontrollbeamte?
Die Aufgabe der Kontrollbeamten besteht darin, sicherzustellen, dass ich die mit meiner Arbeitsunfähigkeit verbundenen administrativen Verpflichtungen einhalte, insbesondere:
- die erlaubten Ausgangszeiten,
- den Aufenthaltsort, den ich der CNS gemeldet habe.
Der Kontrollbeamte betritt niemals meine Wohnung: Er beschränkt sich darauf, meine Anwesenheit an der angegebenen Adresse (Wohnsitz oder vorübergehender Aufenthaltsort) zu überprüfen.
Wenn ich anwesend bin, erstellt der Kontrollbeamte eine Anwesenheitsbescheinigung, die ich unterschreiben muss.
Der Kontrollbeamte kann mich auch auffordern, einen Ausweis vorzulegen, um zu bestätigen, dass die Person, die die Tür öffnet, tatsächlich der betreffende Versicherte ist.
Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Kontrolle zu gewährleisten, muss ich dafür sorgen, dass der Kontrollbeamte mich erreichen kann, indem ich beispielsweise sicherstelle, dass die Klingel funktioniert oder dass alle anderen üblichen Zugangswege zu meiner Wohnung funktionsfähig sind.
Der Prüfer ist kein Arzt und beurteilt meinen Gesundheitszustand nicht. Die medizinische Beurteilung obliegt ausschließlich dem CMSS und erfolgt nur nach Vorladung.
Was passiert, wenn man bei der Kontrolle abwesend ist?
Wenn ich zum Zeitpunkt des Besuchs nicht zu Hause bin, hinterlässt der Kontrollbeamte eine Benachrichtigung zusammen mit einem Antwortformular, in dem ich aufgefordert werde, meine Abwesenheit innerhalb von drei Werktagen schriftlich zu begründen. Das Datum des Versands dieser Benachrichtigung gilt als maßgeblich.
Wie kann man im Zweifelsfall die Identität des Kontrollbeamten überprüfen?
Wenn ich Zweifel an der Identität einer Person habe, die sich als Kontrollbeamter ausgibt, kann ich mich jederzeit an die CNS wenden, um deren Legitimität zu überprüfen.
Es ist wichtig, wachsam zu bleiben, aber in jedem Fall sind die Kontrollbeamten verpflichtet, ihren Dienstausweis vorzuzeigen.
Können Kontrollen außerhalb Luxemburgs durchgeführt werden?
Ja, die administrative Kontrolle kann auch außerhalb Luxemburgs stattfinden, nämlich in Frankreich, Belgien und Deutschland.
Kann ein Arbeitgeber eine administrative Kontrolle beantragen?
Eine administrative Kontrolle kann von meinem Arbeitgeber mithilfe eines dafür vorgesehenen Formulars beantragt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei nicht um eine medizinische Kontrolle handelt.
Werden Selbstständige einer Kontrolle unterzogen?
Wenn ich freiberuflich oder selbstständig tätig bin und eine Arbeitsunfähigkeit gemeldet habe, kann ich ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit unter den gleichen Bedingungen wie Arbeitnehmer einer administrativen Kontrolle unterzogen werden.
Die zugehörigen Vorgänge
Ich werde an einem anderen Ort als zuhause wohnen
Ich kann mich während meiner Krankschreibung an einer anderen Adresse als meiner eigenen aufhalten (Achtung: im selben Land wie mein Wohnort!).
Wenn ich vergessen habe, meine vorübergehende Adresse auf der Rückseite meines Krankenscheins anzugeben, melde ich dies der CNS mithilfe des Meldeformulars.
Ich informiere die CNS über eine auswärtige Mahlzeit
Ab dem ersten Tag meiner Arbeitsunfähigkeit kann ich eine auswärtige Mahlzeit einnehmen.
Ich informiere die CNS im Voraus über das Online-Formular „Information zur Einnahme von auswärtigen Mahlzeiten während der Krankschreibung“.
Ich beantrage, dass die CNS bestimmte Ausgangsbeschränkungen aufhebt.
Ich bin für einen Zeitraum von mehr als sechs aufeinanderfolgenden Wochen arbeitsunfähig.
Ich kann bei der CNS beantragen, dass bestimmte Einschränkungen ab dem Tag 43 der Arbeitsunfähigkeit aufgehoben werden. Dazu muss ich lediglich ein Online-Formular ausfüllen.
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